Werbegeschenke für Kunden und Geschäftsfreunde – Wie teuer dürfen sie sein?
Werbegeschenke für Kunden und Geschäftsfreunde – Wie teuer dürfen sie sein? Werbegeschenke sind eine tolle Möglichkeit, Kunden und Geschäftsfreunde zu beglücken. Allerdings gibt es einige rechtliche Bestimmungen, die beim Verschenken von Werbeartikeln beachtet werden müssen. Zudem sollten Werbegeschenke nicht zu teuer sein, da sonst Steuern fällig werden. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über […]
Werbegeschenke für Kunden und Geschäftsfreunde – Wie teuer dürfen sie sein?
Werbegeschenke sind eine tolle Möglichkeit, Kunden und Geschäftsfreunde zu beglücken. Allerdings gibt es einige rechtliche Bestimmungen, die beim Verschenken von Werbeartikeln beachtet werden müssen. Zudem sollten Werbegeschenke nicht zu teuer sein, da sonst Steuern fällig werden.
In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen und zeigen, was beim Verschenken von Werbegeschenken zu beachten ist.
Wie viel sollte ein Werbegeschenk kosten?
Die Preise für Werbegeschenke unterscheiden sich je nach Art und Ausführung sehr stark. Grundsätzlich gilt: Je hochwertiger und aufwendiger das Geschenk, desto teurer ist es auch. Allerdings gibt es auch günstige Alternativen, die durchaus einen professionellen Eindruck machen. Bei der Auswahl eines Werbegeschenks sollten Sie sich also genau überlegen, welche Ansprüche das Geschenk erfüllen soll.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist bei Werbepräsenten essenziell. Sie sollten darauf achten, dass die Kosten für das Geschenk in einem vernünftigen Verhältnis zu der Werbewirkung stehen. Es sollte nicht zu teuer sein, denn sonst lohnt der Kosten-/ Nutzfaktor nicht mehr. Es sollte aber auch nicht zu billig sein, denn dann wird es nicht ernst genommen. Eine gute Mitte ist hier die beste Lösung.
Promostore Tipp: Werbemittel dürfen grundsätzlich nicht mehr als den Marktwert kosten, denn ein Werbegeschenk ist ein Mittel, mit dem Unternehmen ihre Kunden oder potenzielle Kunden werben. Aus diesem Grund dürfen die Kosten für ein Werbegeschenk nicht höher sein als der Wert, den es für den Kunden hat.
Empfehlenswert sind Werbegeschenke und Klein-Präsente mit einer Wertgrenze von maximal 10 Euro inkl. Herstellungskosten und Anschaffung. Dann entfällt für Unternehmer die Angabe:
der Forderung
die Art und Höhe des Geschenks
des Anlasses
der Details zum Beschenkten
Wichtig: Machen Sie Aufzeichnungen! Sämtliche Geschenke, die teurer als zehn Euro sind, egal an wen, sind in der Buchhaltung unter Angabe der oben genannten Kriterien festzuhalten, um steuerliche Probleme zu vermeiden.
Wann sind Werbegeschenke steuerlich absetzbar?
Wann Werbegeschenke steuerlich absetzbar bzw. abzugsfähig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich um Sach- oder Geldgeschenke handelt.
Sachgeschenke sind in der Regel steuerlich absetzbar, wenn sie unterhalb eines bestimmten Wertes liegen. Bei Geldgeschenken ist der steuerliche Abzug in der Regel nur möglich, wenn das Geldgeschenk zur Finanzierung von Ausgaben verwendet wird, die dem Empfänger zu seinem Beruf gehören.
Ebenfalls wichtig ist, dass die Werbegeschenke in einem angemessenen Verhältnis zu den sonstigen Betriebsausgaben stehen. Weiterhin muss das Geschenk zweckgebunden sein und dem Unternehmen dienen.
Prämien, die im Rahmen von Preisausschreiben verschenkt werden, zählen nicht zu Geschenken! Grund dafür ist, dass diese zur Teilnahme anregen sollen, also eine Gegenleistung erhofft wird.
Steuerliche Freigrenze bei Sachgeschenken
Die Freigrenze / Höchstgrenze bei Sachgeschenken, die als Give-aways zur Förderung des Unternehmens eingesetzt werden und steuerlich geltend gemacht werden können, liegt in der Regel bei 35 Euro pro Jahr und pro beschenkter Person. Das gilt auch für Weihnachtsgeschenke.
Sofern die Geschenke nicht teurer als 35 Euro pro Jahr und Geschäftspartner waren, ist die Vorsteuer abziehbar.
Sachzuwendungen und Geldgeschenke an Mitarbeiter und Angestellte
Mitarbeiter dürfen Sachwerte für maximal 60 Euro erhalten, wenn zu besonderen Anlässen geschenkt wird. Beispielsweise zum Geburtstag, zum Firmenjubiläum oder zu einer Hochzeit.
Wird mehr verschenkt, muss der darüber liegende Betrag vom Mitarbeiter selbst komplett versteuert werden. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass der Wert des Geschenks angegeben werden muss.
Handelt es sich um berufliche Zuwendungen, dürfen Mitarbeiter vom Gesetzgeber aus monatlich 44 Euro erhalten. Dazu zählen etwa:
Erstattung oder Gutscheine für Parkplatzgebühren
Tickets für den öffentlichen Nahverkehr
Weiterbildungskurse, die der Firma nützlich sind
Tipp: Geschenke, die Sie Arbeitnehmern machen, gelten immer als Betriebsausgabe.
Geschenkaufwendungen an Geschäftspartner
Eine Ausnahme gibt es bei Geschenken im B2B-Bereich. Machen Sie Geschäftsfreunden und -partnern ein Geschenk, dass diese konkret in ihrem Beruf nutzen können, darf das Geschenk teurer sein.
Als Beispiel seien spezielle Softwares oder technische Geräte als Sachleistung genannt, die nur im Job verwendet werden. Der maximale Wert der Geschenke liegt im Jahr dann bei 186 Euro, ohne dass Sie Steuern zahlen müssen.
Sind die Geschenke nicht relevant für den Job, gilt auch hier der Betrag von 35 Euro.
Steuerrechtliches auf einen Blick
Für schenkende Unternehmen
Für Beschenkte
Werbegeschenke unter 10 Euro sind steuerfreie Streuwerbeartikel
Werbegeschenke und Kundengeschenke mit einem Wert von unter 10 Euro müssen in der Einkommensteuer nicht angegeben werden
Bei einem Nettowert von 35 Euro pro Jahr pro Person sind Geschenke steuerfrei
Werbegeschenke und Kundengeschenke mit einem Wert von über 10 Euro müssen in der Steuererklärung ans Finanzamt Berücksichtigung finden
Mitarbeiter dürfen mit einem Wert von 60 Euro zu besonderen Anlässen beschenkt werden
Mitarbeiter dürfen monatlich mit 44 Euro beschenkt bzw. entlastet werden, wenn es sich um berufliche Zuwendungen handelt
Geschäftspartner dürfen mit einem Wert von bis zu 186 Euro pro Jahr beschenkt werden, wenn es sich um rein berufsrelevante Geschenke handelt
Geschäftspartner dürfen mit einem Wert von 35 Euro beschenkt werden, wenn es sich nicht um berufsrelevante Gegenstände handelt
Der Beschenkte kann durch die Pauschalversteuerung von 30 % von der Steuerpflicht befreit werden
Besteuerungsarten bei Werbegeschenken über der Sachbezugsfreigrenze
Verschenken Sie Gegenstände, deren Wert über 35 Euro liegt, müssen Sie das Geschenk versteuern. Das kann auf zwei Arten erfolgen:
Pauschale Versteuerung mit 30 % (§ 37 b EStG) zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag Nutzen Sie diese Variante, gilt sie für das ganze Wirtschaftsjahr und für jedes Geschenk!
Einzelbesteuerung
Möchten Sie die Einzelbesteuerung nutzen, müssen Sie dem Beschenkten mitteilen, wie teuer das Geschenk ist. In diesem Fall ist nämlich der Beschenkte in der Pflicht, das Geschenk zu versteuern.
Da diese Art besonders im Geschäftsverkehr eher lästig und nicht produktiv ist, empfehlen wir die pauschale Versteuerung unter Beachtung des Freibetrags.
Informieren Sie den Empfänger bei Nutzen der Pauschalsteuer im Idealfall vorab darüber, dass die Steuer bereits gezahlt wurde. Sonst kann es passieren, dass das Werbegeschenk doppelt besteuert wird.
Promostore Tipp: Völlig gleich, welche Art der Besteuerung genutzt wird, bei Ihrem Geschäftspartner wird keine Umsatzsteuer fällig!
Ausnahmefall: Werbegeschenke an Beamten
Auch wenn es verboten ist, Werbegeschenke an Beamte im öffentlichen Dienst zu verteilen, geschieht dies dennoch häufig. Dieses Verbot soll unter anderem Bestechung verhindern. Vor allem in der Weihnachtszeit erhalten Beamte von Unternehmen häufig Geschenke. Diese Gesetzesverstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
Beamte dürfen grundsätzlich keine Geschenke und Zuwendungen annehmen, die von Dritten gekauft, verschenkt oder überlassen werden. Ausnahmen gibt es allerdings für Geschenke, die von Familienmitgliedern oder Freunden gekauft oder verschenkt werden.
Kleine Aufmerksamkeiten wie Kalender oder Kugelschreiber werden in der Regel stillschweigend genehmigt, wenn der Warenwert der Geschenke 25 Euro nicht übersteigt!
Unsere Aussagen ersetzen natürlich nicht die eines Steuerberaters und wir dürfen auch keine beratenden Tätigkeiten übernehmen, sind aber nach bestem Wissen recherchiert.
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