Werbemittel steuerlich absetzen – so einfach geht es!
Die Absetzbarkeit von Werbung für Unternehmen erstreckt sich auf alle Ausgaben, egal ob sie durch Werbung an Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter entsteht. Wichtigste Grundlage ist eine ordnungsgemäße Rechnung an das eigene Unternehmen. Wenn diese ausgestellt wurde, kann der Unternehmer das Werbemittel als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Die Kosten gelten unmittelbar zum Zeitpunkt der Bezahlung als gewinnmindernde […]
Die Absetzbarkeit von Werbung für Unternehmen erstreckt sich auf alle Ausgaben, egal ob sie durch Werbung an Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiter entsteht. Wichtigste Grundlage ist eine ordnungsgemäße Rechnung an das eigene Unternehmen. Wenn diese ausgestellt wurde, kann der Unternehmer das WerbemittelalsBetriebsausgabe steuerlich absetzen. Die Kosten gelten unmittelbar zum Zeitpunkt der Bezahlung als gewinnmindernde Ausgabe, egal wie hoch der Betrag ist.
Der Unterschied zwischen Werbung und Ware
Streuartikel, Werbegeschenke und Marketingmaterialien gelten immer dann als Werbung, wenn sie mit dem eigenen Firmennamen, dem Firmenlogo oder Kontaktmöglichkeiten versehen sind.
Lassen Sie sich von uns beraten, bei welchen Artikeln es durch Bedrucken, Gravur oder eine andere Technik möglich ist, Ihr Logo anzubringen. Besonders bei kleinen Streuartikeln braucht man präzise Technik, um die eigene Markenbotschaft trotz begrenzter Fläche überzeugend darzustellen.
Werbeartikel als Betriebsausgaben in der Steuererklärung
Werbemittel steuerlich absetzen geht einfach
Der Begriff Werbungskosten, der in der Steuererklärung auftaucht, scheint selbsterklärend zu sein. Aber leider handelt es sich nicht einfach nur um Kosten für Werbung, sondern hauptsächlich um „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“. Das kann einerseits mehr umfassen als allein die Ausgaben für Werbeartikel, andererseits aber auch weniger. Im Zweifelsfall entscheidet das zuständige Finanzamt über die Absetzbarkeit der jeweiligen Kosten.
Zudem muss man zwischen Angestellten und Unternehmen
unterscheiden. Bei nichtselbstständiger Arbeit gilt ein Freibetrag von 1.000 Euro.
Bei Firmen sind Kosten für Werbeartikel ein Teil der Betriebsausgaben.
Grundlagen zu den Werbungskosten
Die Werbungskosten müssen immer im Zusammenhang mit den Einnahmen stehen und dürfen nicht unverhältnismäßig groß sein. Im Arbeitnehmerpauschalbetrag von 1.000 Euro pro Jahr können unter anderem Kosten für doppelte Haushaltsführung, Bewerbungskosten, Kosten für Fachliteratur, Kosten für ein Arbeitszimmer, Fortbildungskosten und Kosten für die Kontoführung geltend gemacht werden.
Abschreibung und Aktivierung von Werbemitteln
Ein wenig anders sieht es aus, wenn Sie Wirtschaftsgüter kaufen, die Sie selbst nutzen und die mehr als 150 Euro kosten. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Party-Ausrüstung mit Firmenlogo für Ihre Dachterrasse, einen Messestand oder Computer-Zubehör für Ihre Firma handeln. Diese Gegenstände unterliegen den Richtlinien für Abschreibungen. In der Abschreibungstabelle ist aufgelistet, welche Nutzungsdauer vorgesehen ist und damit wie lange die Kosten abgeschrieben werden können. Der Kauf von Werbeartikeln kann sich mit einer ordnungsgemäß ausgewiesenen Rechnung auch auf die Vorsteuer auswirken.
Absetzbarkeit von Werbegeschenken auf einen Blick
Regelungen für Werbegeschenke
Sie sollten aber noch ein paar weitere Regeln für Werbung beachten. Um gegen Korruption vorzugehen, gilt bei Geschenken an Geschäftspartner und Kunden pro Person und Geschäftsjahr eine Preisgrenze von 35 Euro. Sie können auch Ihre Mitarbeiter beschenken: Für persönliche Anlässe gilt die Freigrenze von 60 Euro, ansonsten sind Sachbezüge im Wert von 44 Euro steuerfrei.
Werbegeschenke steuerlich absetzen
Bei einzelnen Geschenken sollten Sie beachten, dass ab einem Nettowert von 10 Euro ein Werbegeschenk an Unternehmen als Betriebseinnahme gelten kann. Die Pharmaindustrie hat sich sogar noch strengere Regeln auferlegt. Bei ihr gilt nur ein Wert von 5 Euro pro Geschenk. Wenn Sie in großem Umfang oder regelmäßig Geschenke an Ihre Partner und andere Unternehmen machen, gibt es die Möglichkeit eine Pauschalsteuer von 30 Prozent an das Finanzamt abzuführen. Sie übernehmen damit sämtliche Verpflichtungen, die durch die Geschenke für die Beschenkten anfallen könnten. Auch alle Geschenke, die einzeln unter einem Wert von 10 Euro liegen, können gesammelt verbucht werden.
Nachweispflicht bei Werbegeschenken
Bei Geschenken, die keine Streuartikel wie zum Beispiel Feuerzeuge oder Kugelschreiber sind, sondern direkt an bestimmte Firmen oder Personen gehen, sollten Sie Buch darüber führen, wer der Empfänger ist. Damit sind die Chancen größer, dass das Finanzamt die Aufwendungen als „betrieblich veranlasste Geschenke zu Werbezwecken“ akzeptiert. Allerdings gilt auch hier eine Grenze von maximal 35 Euro pro Kunde pro Jahr.
Werbemittel steuerlich absetzen – lassen Sie sich beraten!
Wir können Ihnen einige Hinweise dazu geben, wie bestimmte
Werbemittel steuerlich behandelt werden. Rechtliche Sicherheit und alle
Steuertipps bekommen Sie nur von Ihrem Steuerberater oder Anwalt. Zu einem
kompetenten Auftritt gehört ein solides Wissen über die steuerliche Behandlung
von Werbemitteln – sowohl bei denen die Schenken als auch bei denen, die
beschenkt werden.
Zusammengefasst:
Unterscheiden Sie in der Steuererklärung zwischen Werbekosten und Betriebsausgaben
Beachten Sie die Preisgrenze von
10 Euro pro Geschenk
35 Euro pro Kunde und Jahr
44 Euro bzw. 60 Euro für Mitarbeiter
Dokumentieren Sie alle Ausgaben für Werbung und Werbegeschenke
Dokumentieren Sie bei größeren Geschenken, wer sie erhalten hat
Der Fiskus bietet Unternehmen die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung von 30 Prozent bei Geschenken, die die Freigrenze überschreiten
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