Compliance und Werbeartikel sind ein leidiges Thema und sorgen häufig für viel Gesprächsstoff innerhalb von Unternehmen. Eigentlich wollen Sie Ihrem wichtigen Geschäftspartner nur etwas Gutes tun oder Ihren Kunden ein hochwertiges Dankeschön schenken, aber was ist erlaubt und was nicht? Es gibt zwar gesetzliche Vorgaben für Werbegeschenke und deren Besteuerung. Aber wie sieht es mit […]
Compliance und Werbeartikel sind ein leidiges Thema und sorgen häufig für viel Gesprächsstoff innerhalb von Unternehmen. Eigentlich wollen Sie Ihrem wichtigen Geschäftspartner nur etwas Gutes tun oder Ihren Kunden ein hochwertiges Dankeschön schenken, aber was ist erlaubt und was nicht? Es gibt zwar gesetzliche Vorgaben für Werbegeschenke und deren Besteuerung. Aber wie sieht es mit der Werbeartikel-Compliance aus? Wir zeigen Ihnen, was erlaubt ist und worauf Sie achten müssen, um bedenkenlos und erfolgreich zu werben.
Sind Werbegeschenke wirklich verboten?
Kurz und knapp: Nein! Werbegeschenke werden zwar häufig als persönliche Präsente missverstanden, sind jedoch ein massenhaft produzierter Artikel mit Werbeanbringung, der einen Empfänger nicht in unlauterer Weise beeinflussen kann. Werbe- und Streuartikel gelten als kleine Aufmerksamkeiten, die nicht als Bestechung angesehen werden und somit keine strafrechtliche Relevanz haben.
Sie sind Werbeträger, nicht Geschenke im Sinn einer persönlichen Zuwendung. Und deshalb sind sie auch nicht geeignet, ihren Empfänger in unlauterer Weise zu beeinflussen
Prof. Dr. Hans Rück
Werbegeschenke sind nicht verboten
Wenn man sich die steuerrechtliche Betrachtung von Werbeartikeln anschaut, verwundert es nicht, dass viele Firmen lieber vorsichtiger bei der Wahl ihrer Werbegeschenke sind. Daher verschenken sie häufig nur günstige Streuartikelauf Messen und anderen Veranstaltungen, statt höherwertige Geschenke zum Beispiel an Weihnachten direkt an den Kunden oder Partner zu verschicken. Unabhängig davon, ob es ein günstiger Kugelschreiberist, eine hochwertige Powerbank, oder auch mal das teurere Weinsetals Weihnachtsgeschenk ist. Jeder dieser Artikel ist als Werbegeschenk nicht verboten. Mit der Besteuerung hat Compliance im Übrigen auch nichts zu tun.
Was ist Compliance eigentlich?
Compliance bedeutet das Einhalten von gesetzlichen Bestimmungen sowie unternehmenseigenen Regelungen und ethisch-moralischen Normen. Konkret ist damit das Vorbeugen von Korruption und unethischen Praktiken gemeint. Um Schaden am Unternehmen zu vermeiden, halten sich viele Firmen an allgemeine Compliance-Empfehlungen oder arbeiten selbst Regeln aus. Der Arbeitskreis Corporate Compliance hat für Werbeartikel den Stückpreis von 50 Euro als sachgerecht definiert – aber auch das ist nur eine Empfehlung. Aus diesem Grund sollten Sie ein Bewusstsein dafür entwickeln, was Sie Ihren Kunden schenken. Welches Geschenk dürfen Ihre Kunden vielleicht gar nicht erst annehmen? Oder worauf legen sie wert? Ist es der praktische Nutzen? Die Markenqualität? Oder Innovation und Nachhaltigkeit? Informieren Sie sich vorher genau über Ihre Zielgruppe und welche Werbeartikel Sie einsetzen wollen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Beratung. Rufen Sie uns an unter 0201 946180 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]
Werbeartikel und Compliance: Fragen und Antworten
Ist der Einsatz von Werbeartikeln problematisch?
Nein, denn aus Compliance-Sicht werden Werbeartikel und Streuartikel bis zu einem Wert von 50 EUR als „kleine Aufmerksamkeiten“ angesehen. Zu finden ist die Regelung im „Kodex zur Abgrenzung von legaler Kundenpflege und Korruption“ des Arbeitskreises Corporate Compliance. Der Kodex gilt für alle Branchen, mit Ausnahme vom Gesundheitswesen, wo bei Werbegeschenken der sogenannte Pharma-Kodex gültig ist. Auch in der öffentlichen Verwaltung gelten teilweise strenge Vorschriften, wodurch ein Werbegeschenk als sehr kritisch eingestuft wird.
Sind Werbeartikel und Streuartikel dasselbe wie Werbegeschenke?
Nein. Werbegeschenke werden irrtümlich mit persönlichen Geschenken verwechselt. Diese Geschenke sind als persönliche Zuwendungen einzustufen. Sie können beim jeweiligen Empfänger ein Gefühl der Verpflichtung gegenüber dem Schenker hervorrufen. Wohingegen Werbegeschenke massenhaft produzierte, mit einer Werbeanbringung versehene Artikel sind. Die Werbeartikel werden nicht personenspezifisch hergestellt und haben darüber hinaus im Allgemeinen einen geringen Wert. Somit sind Werbe- und Streuartikel ungeeignet, um zur unlauteren Beeinflussung des Empfängers zu zählen.
Können Werbemittel das Entscheidungsverhalten beeinflussen?
Werbemittel haben den Zweck, durch Präsentation des Markenlogos oder -namens eines Produktes oder Unternehmens, das Verhalten des Empfängers zu beeinflussen. Aber das ist weder verwerflich noch gesetzwidrig! Unzulässig ist es nur, wenn es zu einer sogenannten unlauteren Beeinflussung bzw. Bestechung kommt: Die Zuwendungen müssten in diesem Fall die persönliche, wirtschaftliche oder rechtliche Lage des Empfängers verbessern. Werbeartikel sind hiervon definitiv nicht betroffen, da sie lediglich eine kleine Aufmerksamkeit für Kunden, Mitarbeiter und Partner sind. Wer Werbemittel also verbieten wollen würde, müsste auch jegliche Form der Werbung verbieten. Denn Werbung agiert als unverzichtbarer Antrieb für den Wettbewerb innerhalb der Marktwirtschaft.
Gibt es eine gesetzlich festgelegte Wertobergrenze für Werbe- und Streuartikel?
Kein Problem: Zuwendungen bis 50 Euro
Nein, in Deutschland existiert derzeit keine gesetzlich festgelegte Wertobergrenze für Werbe- und Streuartikel. Dies gilt ebenfalls für Geschenke und allgemeine Zuwendungen. Mögliche Obergrenzen werden somit nur vom jeweiligen Unternehmen festgelegt. Viele orientieren sich hierbei an dem zuvor genannten Kodex und dem Maximalwert von 50 Euro je Stück. Demzufolge verstoßen auch höherwertige Werbeartikel, wie qualitative Bluetooth-Lautsprecher oder hochwertige Powerbanks, nicht gegen Compliance-Richtlinien. Sie können also nicht nur entspannt Kugelschreiber bedrucken, sondern auch Powerbank Werbemittel einsetzen.
Sind die steuerrechtlichen Wertobergrenzen relevant für die Compliance von Werbeartikeln?
Nein, denn die 35-Euro-Grenze bezieht sich nur auf die steuerliche Absetzbarkeit von Zuwendungen, nicht auf Werbe- und Streuartikel. Ebenfalls ist die 10-Euro-Grenze lediglich die sogenannte steuerliche Einzelnachweispflicht und keine Compliance-Vorschrift. Somit sind beide Wertobergrenzen aus Sichtweise der Compliance bedeutungslos.
Welche Wertobergrenze gilt somit für Werbe- und Streuartikel?
Als Obergrenze gilt alleine der vom jeweiligen Unternehmen in seinen Verhaltensrichtlinien definierte Wert. Sofern eine solche Wertobergrenze nicht festgelegt ist, kann sich das Unternehmen an den Empfehlungen des Arbeitskreises Corporate Compliance orientieren.
Wie lauten die Empfehlungen des Arbeitskreises Corporate Compliance?
Unbedenklich: Zuwendungen mit einem Wert bis 50 Euro
Mit Genehmigung durch Vorgesetzten: Zuwendungen mit einem Wert über 50 Euro
50-Euro-Grenze gilt pro Zuwendung – nicht je Person und Jahr
Warum sollte ich Werbeartikel einsetzen?
In einer Studie des GWW (Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e. V.) konnte nachgewiesen werden, dass haptische Werbung gute Ergebnisse in den Bereichen Verbreitung, Reichweite und Werbewirkung erzielt. Im Vergleich mit anderen Kommunikationsmitteln hat der Einsatz von Werbeartikeln den positivsten Einfluss auf den Erinnerungswert und die Kundenbeziehungen.
Ihre Werbeartikel, Ihr Erfolg!
Aus Compliance-Sicht steht Ihrem erfolgreichen Werben also nichts im Weg. Verschenken Sie doch hochwertige Give-aways, die wie kaum ein anderer Werbeartikel, Effektivität und große Reichweite vereinen. Sie sind das ideale Mittel, um eine hohe Werbeerinnerung zu erzeugen und die Kundenbindung an Ihr Unternehmen zu erhöhen. Wenn Sie Lust auf den Einsatz von Werbegeschenken bekommen haben, super! Dann bestellen Sie am besten jetzt. Und wenn Sie noch nicht überzeugt sind, rufen Sie an unter 0201 946180 oder schreiben uns eine Mail an [email protected] – Wir nennen Ihnen gute Gründe, warum es für Ihr Unternehmen eine gute Idee ist, mit Promostore an Ihrer Seite zu werben.
Hinweis in eigener Sache: Wir sind ein Experte für Werbemittel, nicht für rechtliche Fragen. Dieser Beitrag ist deshalb keine Rechtsberatung und kann keine individuelle Hilfe durch einen Anwalt ersetzen.
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